Äquivalenzziffer

Äquivalenzziffer
1. Begriff: In der Äquivalenzziffernrechnung ( Divisionskalkulation) und in der Kalkulation von  Kuppelprodukten angewandte Gewichtungsziffer, mit deren Hilfe verschiedenartige Leistungen auf eine gleichnamige Leistung umgerechnet werden, um damit eine einheitliche Bezugsbasis zur Verrechnung von Kosten zu gewinnen.
- Beispiel: Eine Leistung (oft  Richtsorte genannt) wird gleich 1 gesetzt, die übrigen Sorten erhalten eine proportional zur Relation der jeweiligen Soll-Zeiten verlaufende Ä. Der sich bei Division der  Plankosten durch die gewichtete Leistungsmenge ergebende Standardkostensatz lässt sich durch Multiplikation mit der jeweiligen Ä. für andere Sorten errechnen.
- Entsprechend erfolgt die Umrechnung der aus verschiedenen Leistungssorten zusammengesetzten Istleistung einer  Kostenstelle auf eine gleichnamige Leistungsmenge zur Ermittlung von deren  Beschäftigungsgrad.
- 2. Bedeutung: Ä. streben eine Vereinfachung der Kostenerfassung und -verrechnung an, wollen jedoch trotzdem eine verursachungsgerechte Abbildung erreichen.
- Ausnahme: Verwendung von Ä. im Rahmen der Kuppelproduktkalkulation.

Lexikon der Economics. 2013.

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